Regeln für’s Mietauto
Der Mieter ist vergewissert sich bei der Übernahme über die Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes und dessen Zubehör.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand/Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet die mietende Person während der gesamten Mietzeit.
NR 2. auch gültig für die Kindersitze und Navigation. Bei Diebstahl oder verlieren, ist der Mieter verpflichtet dies zu ersetzten.
Die Kaution (beträgt 500€) wird bei der Übernahme des Mietgegenstandes hinterlegt und bei der ordnungsgemäßen Rückgabe erst in 15-30 Tagen zurück überwiesen, um sicherzustellen, dass keine Verkehrsverstöße auftreten. Bei Verkehrsverstößen wird von der Kaution der Betrag abgezogen und der Rest wird zurück überwiesen.
Wird der Mietgegenstand nicht zum Vereinbarten Abgabedatum abgegeben, so muss der Mieter den vollen Preis und anfallenden Mehrkosten des Vermieters (Nachweisepflicht) für die folgende Mietperiode zahlen.
Beim Abgeben des Mietgegenstandes, muss der Mietgegenstand wieder vollgetankt sein.
Sollte dies nicht sein verrechnen wir 1,50€ / Liter.
Treibstoff: VOLLTANK DIESEL
Ebenfalls ist der Mietgegenstand so abzugeben wie er genommen wurde, sprich sauber. Sollte dies nicht der Fall sein, werden 50 € bei Verschmutzung verrechnet. Bei starker Verschmutzung sind es 130 €.
Alle Preise inkl. Vollkaskoversicherung + Autobahnvignette in Österreich.
Selbstbehalt: 5% der Schadenssumme (500 €).
200 km/Tag sind Frei
Bei Überbrückung sind 0,40 € pro KM zu zahlen
IM AUTO IST RAUCHVERBOT. Sollte im Auto geraucht werden, müssen Sie Strafe zahlen. Im Fall von einem Rauchbrand durch eine Zigarette ist dies vom Mieter zu begleichen.